Der Geschäftsführende Ausschuss

    Die regelmäßigen Geschäfte und die laufenden Aufgaben des Gesamtkirchengemeinderats werden vom Geschäftsführenden Ausschuss wahrgenommen. Er ist außerdem zuständig für die Personal- und Vermögensverwaltung der Gesamtkirchengemeinde.

    Zusammensetzung des Geschäftsführenden Ausschusses

    Dem Geschäftsführenden Ausschuss gehören an:

    • der Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderates:
      Pfarrer Reinhold Hübschle
      und gegebenfalls sein Stellvertreter
    • der Gewählte Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderates:
      Bernhard Rückgauer

    • die stellvertretenden Gewählten Vorsitzenden des Gesamtkirchengemeinderats:
      Katharina Widmaier und Karl-Josef Gelder
    • jeweils ein Mitglied der einzelnen Kirchengemeinderäte, welches aus der Mitte der einzelnen Kirchengemeinderäte für deren Amtszeit gewählt wird
    • der Gesamtkirchenpfleger mit beratender Stimme:
      Jörg Riquartz


    Der Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderates ist immer auch Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses.

    Der Gewählte Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderates ist automatisch auch Gewählter Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses.