Der Geschäftsführende Ausschuss
Die regelmäßigen Geschäfte und die laufenden Aufgaben des Gesamtkirchengemeinderats werden vom Geschäftsführenden Ausschuss wahrgenommen. Er ist außerdem zuständig für die Personal- und Vermögensverwaltung der Gesamtkirchengemeinde.
Zusammensetzung des Geschäftsführenden Ausschusses
Dem Geschäftsführenden Ausschuss gehören an:
- der Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderates:
Pfarrer Reinhold Hübschle
und gegebenfalls sein Stellvertreter
- der Gewählte Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderates:
Bernhard Rückgauer - die stellvertretenden Gewählten Vorsitzenden des Gesamtkirchengemeinderats:
Katharina Widmaier und Karl-Josef Gelder
- jeweils ein Mitglied der einzelnen Kirchengemeinderäte, welches aus der Mitte der einzelnen Kirchengemeinderäte für deren Amtszeit gewählt wird
- der Gesamtkirchenpfleger mit beratender Stimme:
Jörg Riquartz
Der Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderates ist immer auch Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses.
Der Gewählte Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderates ist automatisch auch Gewählter Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses.