Besuchsdienst im Krankenhaus

Besuchsdienst im Krankenhaus: Der seit vielen Jahren ehrenamtlich tätige Gemeindebesuchsdienst im Krankenhaus wird, auf Grund der zunehmenden Problematik bezüglich des Datenschutzgesetzes, zukünftig sehr viel schwieriger zu leisten sein. Um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Patienten zu gewährleisten, ist die absolute Einhaltung des Datenschutzgesetzes seitens des Krankenhauses verpflichtend. Der Besuchsdienst des Caritashelferkreises erhält folglich also keinerlei Informationen über einen Krankenhausaufenthalt von Gemeindemitgliedern. So bitten wir Sie deshalb, sollten Sie einen Besuch für Ihre Angehörigen, Verwandten oder Nachbarn im Krankenhaus wünschen, geben Sie uns bitte baldmöglichst über das Pfarrbüro der Gemeinde Christkönig Bescheid, Tel. 25992. Es ist den Seelsorgern unserer Gemeinde sowie dem Besuchsdienst des Caritashelferkreises ein wichtiges Anliegen, diesen besonders wertvollen caritativen Dienst der Nächstenliebe auch zukünftig leisten zu können.

Ausschuss Soziale Dienste, Barbara Schlegel

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