Elternbeirat

Als Basis für die Arbeit des Elternbeirats dienen die Richtlinien des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes. 

Zu Beginn des Kita-Jahres, wird dieser gewählt.

Der Elternbeirat ist die Vertretung aller Eltern, der in der Kita aufgenommenen Kinder. Die Aktuellen Elternvertreter können Sie an der Elternbeiratswand entnehmen, sowie alle aktuellen Themen und Aktionen.