Die Schenkungsurkunde von 1197

Die Urkunde ist abschriftlich in den "Libri praelatorum" des Weißenauer Abts Jacob Murer aus dem Jahre 1524 enthalten. Nach der Säkularisation gelangte das Original über die Erben des Grafen Sternberg nach Prag, in dessen Nationalmuseum die Urkunde sich heute befindet. Dort hat sie Herbert Mayer, Ravensburg-Torkenweiler, einsehen und kopieren können. Diese Kopie ist im Heimatmuseum Weißenau ausgestellt.

Der lateinische Text ist im Württembergischen Urkundenbuch Band II, Seite 320 f. veröffentlicht. Eine erste Übersetzung hat Friderich Schlegel gefertigt und deren Richtigkeit "verbürgt am 20. Janr. 1831". Sein handschriftlich, offensichtlich mehrmals überarbeitetes Original ist im Pfarrarchiv von St. Christina erhalten. Nachfolgend die Übersetzung des lateinischen Textes durch Franz Braig.

Schenkungsurkunde Philipps von Schwaben und seiner Gemahlin Irene

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Philipp, von Gottes Gnaden Herzog von Schwaben. Den Lohn des ewigen Königs sich verdienen, nicht wenig für die Freuden der höchsten Seligkeit hinzugewinnen, ja für dieses und das künftige Leben ganz gewiß ein glückliches Geschick erwerben: Das vermag, wer Kirchen Gottes, heilige Stätten und Gott geweihte Personen, die das weltliche Schwert nicht führen und nicht kämpfen dürfen, zu erhöhen, zu unterhalten und mit dem Schild der Tapferkeit zu verteidigen sich bemüht, zumal jene, welche die heilige Religion besonders empfiehlt und erstrahlen läßt, wo die Herzen der Diener Gottes in der Liebe zu Christus beständig entbrannt sind und zu jener himmlischen Heimat zu allen Kräften und innigem Verlangen sanft und ernsthaft hinstreben. In Anbetracht dessen, und nachdem wir alles wachen Sinns überlegt hatten, kam es uns in unserer Freigiebigkeit in den Sinn, daß wir gemeinsam mit unserer hochedlen Gemahlin Irene

die Kapelle der heiligen Christina auf der Höhe des Berges Ravensburg mit allem Zubehör und allem Recht dem Konvent des heiligen Apostelfürsten Petrus in der Au übertragen und diesem, wie es das Recht verlangt, bestätigen.

Unsere Schenkung ist besonders unter dem Betracht geschehen und hat ihren Ausgang davon genommen, daß die Nonnen, die dort leben, welche sich bislang mit niedrigen Handarbeiten abmühen mußten, nämlich dem Waschen der Gewänder der Brüder, was sich für die adlige Abkunft einiger von ihnen nicht schickte, für die Zukunft von solch niedrigen Arbeiten frei blieben und unbelastet seien, damit sie so eher Gott ihre Zeit widmen und den Gottesdiensten besser obliegen könnten, zugleich aber auch aufgeschlossener und offener werden für das, was wahre Betrachtung fördert. Dazu gewähren und bestätigen wir dem vorgenannten Konvent die gesamte Schenkung, die unser Vater Friedrich, der unüberwindliche Kaiser der Römer und unser Herr Bruder Heinrich, von derselben (= Gottes) Gnade Kaiser, und unser Bruder Friedrich, erlauchtester Herzog von Schwaben seligen Gedenkens, auch unser Bruder Konrad, dessen Seele in Frieden ruhen möge, und Herzog Welf und Heinrich, einst Herzog von Sachsen, gemacht haben, an Leuten beiderlei Geschlechts, Leibeigenen, Äckern, Weiden, bebauten und unbebauten Ländereien, Gewässern und allen anderen Dingen, und, um alles kurz zusammenzufassen: alle Zuwendung und Gewährung auch alles Recht, welches die vorgenannten Fürsten dem vorgenannten Konvent eingeräumt oder übertragen haben, sollen nach unserem Willen die Brüder, die dort Gott dienen, frei besitzen und ruhigen Besitz haben. Damit aber diese unsere und unserer lieben Gemahlin Irene Schenkung gültig bleibt und unerschüttert andauert, haben wir sie durch Aufdrücken unseres Siegels bestätigen lassen. Wir bestimmen und schreiben verbindlich vor: keine Person, hoch oder niedrig, geistlich oder weltlich, unserer Gewalt untertan, soll sich unterstehen, sie zu brechen oder zu verletzen. Wer das tut, soll wissen, daß er sich ganz gewiß unsere Ungnade zuzieht und wir hegen keinen Zweifel, daß er auch dem Bann und der Exkommunikation dessen verfällt, der als Nachfolger Petri das Recht hat, zu binden und zu lösen. Auch folgendes tun wir eurer Versammlung noch kund: Vorgenanntes Kloster ist mit jeglicher Freiheit ausgestattet wie auch alle anderen Konvente, die der heiligen römischen Kirche angehören, und weder wir noch irgend jemand anderer hat irgendein Recht oder eine Gewalt an ihm, weswegen wir jenes mit allem seinem Besitz in unseren Schutz aufgenommen haben und bestimmt haben, daß es sich unseres Schirms erfreue, so daß durch unser Patronat die schon öfter genannte Kirche frei bleiben und ohne Sorge (Gott) dienen kann.

Zeugen dieser Sache sind: Graf Gottfried von Vaihingen, Ulrich, Marschall von Rechberg und dessen Sohn Hildebrand, Heinrich, Truchseß von Waldburg, Eberhard, Schenk von Tanne, Heinrich von Schmalegg, Werner von Zangen, Heinrich von Berg, Kaplan des Herzogs, Berthold, Hato und viele andere.

[Geschehen im Jahr der Menschwerdung des Herrn 1197, in der 15. Indiktion gegeben durch die Hand des Notars Helffrich, am 30. Juli im ersten Jahr unseres Herzogs Amts]

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