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Renovation

Liturgische Stichworte

Altar

marienkapelle
Marienkapelle

In den Schriften des Alten Testaments wird berichtet, dass die Patriarchen Altäre vor allem an jenen Orten errichten, an denen ihnen auf besondere Weise Gottes Zusage und Zuwendung zuteil geworden sind. Diese Altäre sind Stätten des Gebets und Opfers und sollen diese Zuwendungen Gottes zu seinem Volk gegenwärtig erhalten.

Nach dem Bundesschluss am Sinai kennt das Volk Israel den einen Altar im Zusammenhang mit dem Bundeszelt und später jenen im Tempel von Jerusalem.

Die frühen Christen verwenden für die Eucharistiefeier einen beweglichen Tisch; dieser wird vor oder während der Feier bereitgestellt, auf ihm werden die Gaben abgelegt. Ab dem 4. Jh. und dem Beginn eigener Kirchenbauten setzen sich immer mehr steinerne unbewegliche Tische durch, die im Mittelpunkt des Apsishalbkreises stehen oder noch näher zur Gemeinde hin verschoben sind.

Mit der Betonung des Opfercharakters der Eucharistie wird der Tisch, auf dem die Eucharistie gefeiert wird sprachlich zum Altar und es erfolgt eine symbolische Gleichsetzung des Altares mit Christus, der in der Eucharistiefeier hier Gestalt annimmt.

Im Zuge der Jahrhunderte erfährt der Altar verschiedene Veränderungen, er rückt weg von der Gemeinde in die Rückwand der Apsis, der Altarraum wird abgeschirmt, aus dem Tisch wird ein Kubus, in dem dann auch Gebeine von Martyrern beigesetzt werden, getreu dem Alten Brauch in den Katakomben und bei den Martyrergräbern, wo man schon sehr früh Altäre und Kirchen errichtete, um nahe bei den „Heiligen“ Eucharistie zu feiern.

Die Altäre der Gotik mit Ihren aufgefalteten Flügeln, jene des Barock mit den kunstvollen Aufbauten und Figuren kann man in unserer Gegend immer wieder bewundern. Sie sind oft auch ein Beispiel für die „biblia pauperum“, die bildhafte Darstellungen des Glaubens und dem Bewusstsein, dass in der gottesdienstlichen Feier die Herrlichkeit Gottes aufscheinen soll.

Bereits in Rahmen der Liturgischen Bewegung in der ersten Hälfte des 20. Jh. hat man in verschiedenen Kirchenneubauten den Altar wieder mehr zum Versammlungsraum der Gemeinde verschoben und teilweise sogar (wie in der Peterskirche seit alters) „versus populum“ Eucharistie gefeiert. Hierbei wird der Gedanke aufgenommen, dass die in ihren Diensten und Ämtern gegliederte Gemeinde als ganze gemeinsam um den Altar versammelt ist und das Herrenmahl, die Eucharistie, feiert.

Im Zuge des zweiten vatikanischen Konzils wurden diese Gedanken aus der Frühzeit des Christentums aufgenommen; hier einige Interpretationen und Regelungen zum Altar wie sie im jetzigen Messbuch unserer Kirche enthalten sind (Römisches Messbuch. Allgemeine Einführung abgekürzt AEM ab Nr. 258-270).

Der Altarraum soll durch eine leichte Erhöhung und durch eine besondere Gestaltung vom übrigen Raum abgehoben sein und soll so geräumig sein, dass man die Liturgie würdig vollziehen kann.

In einem Gottesdienstraum kann man die Eucharistie an einem feststehenden oder an einem tragbaren Altar feiern; in anderen Fällen kann ein passender Tisch verwendet werden.

Der Hauptaltar einer Kirche soll freistehen und ohne Schwierigkeiten zu umschreiten sein; der Priester soll der Gemeinde zugewandt die Eucharistie feiern. Der Altar soll so aufgestellt sein, dass er den Mittelpunkt des Raumes bildet, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Gemeinde von selbst zuwendet.

Gemäß altem Brauch soll die Altarplatte aus Stein sein; jede Bischofskonferenz kann aber auch ein anderes würdiges und haltbares Material zulassen; der Altarsockel kann aus einem beliebigen Material gefertigt werden, das würdig und dauerhaft ist. Üblicherweise wird ein feststehender Altar konsekriert und es sollen (es sei denn es wäre nicht angebracht) in ihm  Reliquien eingefügt werden. Man geht davon aus, dass es in einer Kirche auch nur einen Altar gibt; gibt es weitere, dann sollen diese möglichst in eigenen Kapellen stehen.

Interessant sind die Aussagen zur Ausstattung und zum Schmuck des Altares. So soll er (bei der Feier) mit einem passenden Tuch bedeckt sein, Leuchter können auf ihm oder (besser) neben ihm aufgestellt werden. Die Sicht zum Altar darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auf dem Altar oder in der Nähe soll für die ganze Gemeinde gut sichtbar ein Kreuz sein.

In jüngsten (noch nicht ins deutsche übersetzte) Regelungen wird nochmals gesondert festgehalten, dass nichts die Sicht der Gläubigen auf den Altar verdecken soll. Auf dem Altar können stehen ein Kreuz, ein oder mehrere Leuchter und (bei der Gabenbereitung, dem eucharistischen Hochgebet und der Kommunion) die erforderlichen liturgischen Gefäße und das Messbuch. Blumen sollten demzufolge nicht auf dem Altar sondern neben dem Altar oder innerhalb des Altarraumes an geeigneter Stelle aufgestellt werden.

Im Rahmen der Innenrenovierung der Liebfrauenkirche wurde überlegt ob man den vorhandenen Altar integrieren kann. Aus den Planalternativen wird ersichtlich, dass er für die Proportionen der neuen Altarinsel eher zu groß ist und es besser wäre, einen kleineren Altar zu integrieren. Auf der anderen Seite handelt es sich um einen Altar mit vielen eindrucksvollen Darstellungen aus der geheimen Offenbarung des Johannes von künstlerischem Wert.

Nach den aktuellen Beschlüssen des Kirchengemeinderats soll ein neuer kleinerer Altar integriert werden; für den jetzigen Altar wird noch nach einer Verwendungsmöglichkeit im Besitz der Kirchengemeinde gesucht; ggf. erfolgt eine Verwahrung in einem Depot der Diözese.

Tabernakel

(tabernaculum, lat.Hütte, Bude, Zelt)

Unter Tabernakel versteht man ein Gehäuse zur Aufbewahrung des (Gefäßes mit dem) eucharistischen Brot(es). In der frühen Kirche, als die Eucharistiefeiern noch in privaten Wohnungen stattfanden, benutzte man z.T. dafür wertvolle Elfenbein­kästchen, später bewahrte man die Eucharistie in einem Nebenraum der Kirche in teils sehr kostbaren Gefäßen auf (in der Ostkirche ist dies teilweise noch heute der Fall). Auch finden sich Gefäße, die lose auf dem Altar standen, hängende  Konstruktionen (z.B. in Gestalt einer Taube – insbesondere in Frankreich und England) über dem Altar oder auch Mauernischen mit kleinen Gefäßen. Aus letzteren entwickeln sich insbesondere in Deutschland ab dem 13. Jh. das Sakraments­haus; wie auch in der Liebfrauenkirche sichtbar, wird es ein besonderer Ausdruck der damaligen Frömmigkeit und Baukunst.

Seit dem Beginn des 13. Jh. findet sich die Vorschrift, verschließbare Behältnisse zu nutzen, da es immer mehr Missbräuche mit der Eucharistie gab. Aus den losen Behältnissen auf dem Altar entwickelt sich beginnend mit dem 14./15. Jh. der Altartabernakel. Er löst die vielfältigen Aufbewahrungsformen der Eucharistie mit der Zeit ab und wird insbesondere ab der Barockzeit bestimmend für das Erscheinungs­bild des Hauptaltars in jeder Pfarrkirche. Nur in Kathedral-, Kloster-, Kollegiats- und Wallfahrtskirchen bleiben andere Formen erhalten.

Die Eucharistie bewahrte man schon in der frühen Kirche für die Kranken (Krankenkommunion) und Sterbenden auf (Viaticum – die Eucharistie als Wegbe­gleiter in den Tod/durch den Tod hindurch und Sakrament der Auferstehung Christi). Erst um 1100 findet sich der Brauch übrig gebliebene Hostien aufzubewahren und in der nächsten Eucharistiefeier auszuteilen.

Seit dem 13. Jh. wuchs parallel zur Ausbreitung des Fronleichnamsfestes (1264 als Fest für die Gesamtkirche eingeführt) das Verlangen nach der Schau der Eucharistie. Dies und die Verehrung der Eucharistie führt immer mehr zu einer sichtbaren Aufbewahrung der Eucharistie in den Kirchenräumen; in der gegenreformatorischen Phase, nach dem Konzil von Trient, wurde der Tabernakel auf dem Hauptaltar und die Verehrung der bleibenden Gegenwart Christi im Altarsakrament zu einem zentralen Element in der römisch-katholischen Kirche, das auch in den architektonischen und künstlerischen Entwürfen dieser Zeit Ausdruck gewann. Auch die Austeilung der Eucharistie im Rahmen einer Eucharistiefeier aus dem Tabernakel entwickelt sich seit dem 17. Jh. – dies obwohl schon seit dem 18. Jh. (bis heute) viele Päpste sich gegen diese Entwicklung gestellt haben, ja diese sogar verboten haben.

Es gibt also folgende wesentliche Gründe die Eucharistie aufzubewahren: Für die Kranken und Sterbenden (und dies zuvorderst) sowie für die angemessene Verehrung.

Die heute gültigen Regelungen zur Aufbewahrung der Eucharistie und zu deren Aufbewahrungsort, dem Tabernakel, finden sich im Wesentlichen in der „Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch“ (lat. Institutio Generalis Missalis Romani). Die in den Ländern des deutschen Sprachgebiets gültige Fassung stammt ursprünglich von 1975 und ist mittlerweile mit einigen Änderungen und den Regelungen des kirchlichen Rechtsbuches (CIC) von 1983 ergänzt.

Die Nr. 276 und 277 beschäftigen sich explizit mit dem Aufbewahrungsort der Eucharistie. Hier der Wortlaut:

„276. Es wird sehr empfohlen, die Eucharistie in einer vom Kirchenraum getrennten Kapelle aufzubewahren, die für das private Gebet der Gläubigen und für die Verehrung geeignet ist. Ist das nicht möglich, soll das Sakrament – entsprechend den Gegebenheiten des Raumes und den rechtmäßigen Bräuchen – auf einem Altar oder an einer anderen ehrenvollen und würdig hergerichteten Stelle des Kirchenraumes aufbewahrt werden.

277. Die Eucharistie soll nur in einem einzigen, nicht beweglichen, undurchsichtigen und festen Tabernakel aufbewahrt werden, der so verschlossen ist, dass, soweit irgend möglich, die Gefahr der Profanierung vermieden wird. Jede Kirche soll daher in der Regel nur einen Tabernakel haben.“

Die Pläne für die Renovierung der Liebfrauenkirche sehen vor, dass die Aufbewahrung der Eucharistie wieder in dem gotischen Sakramentshaus erfolgen soll. Der ehrfürchtige Umgang mit der Eucharistie gebietet einen Aufbewahrungsort, in einer (auch während der Eucharistiefeier) eher etwas abgeschiedenen Zone des Kirchenraumes. Insofern wurde nach langer Überlegung und unter Würdigung der kirchlichen Regelungen die Entscheidung für das alte Sakramentshaus in der Hauptapsis der Liebfrauenkirche getroffen. Um den Gläubigen das Gebet auch dort zu ermöglichen soll der Zugang in das Chorgestühl etwas vereinfacht werden und ein würdiger Ort gestaltet werden.

(Dr. Michael B. Merz, 20.10.2009)